Einlagen.
Orthopädische Hilfsmittel zur Behandlung von Fußleiden.
Die Indikation, Rezeptur, und Kontrolle bei Einlagenversorgungen sind Aufgabe des Arztes.
Prinzipiell ist jede Einlage als Unikat, die handwerklich nach den Erfordernissen der Fußerkrankung hergestellt wird anzusehnen. Bei der Herstellungsweise gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- individuelle Anpassung von Einlagenrohlingen an den Fuß z.B durch Abschleifen oder Aufbau gewisser Bezirke, Positionieren einer Pelotte, Supination- oder Pronationskeil, Fersenpolster etc.
- Maschinelles Fräsen von Einlagen
- Einlagen als Sonderanfertigung
- bei schwierigen Versorgungen, wie z.B. beim diabetischem oder rheumatischen Fuß ist eine Sonderanfertigung möglich
Maß – und Modellverfahren
Das Maß nehmen dient dem Sammeln und Festhalten von Informationen für die orthopädietechnische Versorgung: hier ist große Sorgfalt wichtig, da sich Fehler unweigerlich auf das Endprodukt Einlage auswirken.
Folgende Modellverfahren werden heutzutage angewandt:
- Blauabdruck
- Gipsabdruck
- Trittschaum
- Scanabdruck
- Elektonisch plantare Fußdruckmessung
Bei der Rezeptur von orthopädischen Einlagen muss Folgendes obligat auf dem Rezept mitgeteilt werden:
- Anzahl (1 Paar Einlagen)
- Funktions- und Wirkungsweise
- ggf gewünschte Materialkombination (Kork-Leder-Technik), Weichschaumtechnik)
- Diagnose ( Knick-Senkfuß, Metatarsalgie)
Bei Spezialanfertigungen den „Einlagen in Sonderanfertigung“ ist meist eine Begründung sinnvoll
Als Materialkombination werden meist Folgende Kombinationen gewählt:
- Weichschaumeinlagen mit verschien harten und rückstellelastischen Materialen
- in Sandwichtechnik
- Kork-Leder- oder Holz-Leder-Einlagen
- Kunststoff-Leder-Einlagen, Plexidureinlagen
- Giesharz-Carbonfaser-Einlagen
Prinzipiell unterscheidet man folgende Funktionse, wobei die Übergänge durchaus fließend sein können:
- Korrigierend
- Stützend
- bettend
- Sensomotorisch