Operative Therapie

Hallux rigidus
(Arthrose Großzehengrundgelenk)

Unter einem Hallux rigidus versteht man die Arthrose im Großzehengrundgelenk, meist mit mit schmerzhafter Einsteifung des Großzehengrundgelenkes.

Beim Hallux limitus, d.h. bei einem mäßigen Arthrosegrad mit schmerzhafter Einschränkung der Großzehenbeweglichkeit wird man eine Cheilektomie durchführen. Unter der Cheilektomie versteht man die Entfernung der Exostosen ( Knochenanbauten) insbesondere dorsal am Großzehengrundgelenk sowie das Lösen von Verwachsungen des Großzehengrundgelenkes und Sesambeinkomplexes. Dies führt zu einer Verbesserung der Dorsalextension und Wiedererlangen eines guten und schmerzfreien Abrollens. Eine Cheilektomie ist meist erfolgreich bei geringer Arthrose und noch ordentlicher Restbeweglichkeit des Großzehengrundgelenkes , gerade wenn auch die Knochenanbauten am Schuh drücken.

Bei jüngeren Patienten mit ausgeprägter Arthrose und Bewegungseinschränkung ist die Versteifung des Großzehengrundgelenkes in Funktionsstellung (in 15 Grad Dorsalflexion und 10 Grad Valgus) die Methode der Wahl mit sehr guten funktionellen Ergebnis. Die Versteifung so „schrecklich“ sich dieses Wort anhört ist augenblicklich der Goldstandart bei ausgeprägter Arthrose des Großzehengrundgelenkes. Bis auf Sprungsportarten kann man auch nahezu alle Sportarten nach dieser Operation durchführen. 

Ein Großzehengrundgelenksprothese kann implantiert werden, wobei über die Langzeitergebnisse Uneinigkeit besteht.